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Volksbank Ruhr Mitte eG
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Vom Staat profitieren

Die Wohnungsbau-Prämie

Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Damit kommen Sie noch schneller in die eigenen vier Wände.

Individuelle Einsatz-Möglichkeiten

Ob Bauen, Kaufen oder Modernisieren - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Nach einer Frist von 7 Jahren stehen Ihnen die Prämie sowie Ihr Sparguthaben frei zur Verfügung. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.

Auf einen Blick

  • Prämienberechtigt ist jeder Bausparer ab 16 Jahre.
  • Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 Prozent der Sparbeiträge.
  • Alleinstehende erhalten einen staatlichen Zuschuss von maximal 45,06 Euro und Verheiratete maximal 90,11 Euro.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden eine Grenze von 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigen.
  • Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, und Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind an keine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. 
  • Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers ist die Prämie ohne Zweckbindung verfügbar.
Den Antrag zur Wohnungsbau-Prämie erhalten Sie mit Ihrem Jahres-Kontoauszug. Diesen reichen Sie ganz einfach bei Ihrer Bank vor Ort ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die staatlichen Förderungen weiter.