Navigation überspringen
Startseite
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Wir für Sie
Online-Banking
Ich möchte ...
Der kurze Weg zur Börse
Volksbank Ruhr Mitte eG
BLZ: 42260001
AGB + Sonderbedingungen | Datenschutzhinweis | Impressum | Nutzungsbedingungen | Preisaushang | Vermittler-Info

Neue Steuer - neue Chancen

Abgeltungsteuer

Am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer in Kraft getreten. Damit Sie von den Neuerungen profitieren, sollten Sie Ihre Geldanlagen anpassen.

Einheitlicher Steuersatz

Für alle Kapital-Einkünfte gilt seit 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kirchensteuer kann Ihre Volksbank Ruhr Mitte eG  für Sie abführen. Dafür benötigen wir lediglich Ihr Einverständnis. Geben Sie hierzu einfach das unten stehende Formular ausgefüllt in der Filiale ab. 

Auch Sie können Steuern sparen

Vorteile bringt die neue Abgeltungsteuer bei Anlagen mit Zinserträgen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Seit Jahresbeginn werden alle Zinserträge, unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz, pauschal mit 25 Prozent versteuert. Näheres zur Abgeltungsteuer sowie Steuerspartipps finden Sie in unseren Detail-Informationen. 
Wir sprechen auch gerne mit Ihnen persönlich über Ihre Möglichkeiten, von der Abgeltungsteuer zu profitieren. Vereinbaren Sie am besten jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.