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Volksbank Ruhr Mitte eG
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Abgeltungsteuer:

Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt. Dabei werden über Ihren Freistellungsauftrag hinausgehende Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.
Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, bieten wir Ihnen an, für Sie einfach und bequem auch die anfallende Kirchensteuer direkt an Ihr Finanzamt abzuführen.

Den hierfür erforderlichen amtlichen "Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer" erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater oder als Download auf dieser Seite. 

Hinweis: Für das laufende Geschäftsjahr kann der Antrag nur noch berücksichtigt werden, wenn noch keine Erträge geflossen sind.

Wenn Sie den Antrag nicht erteilen sind Sie verpflichtet, zur Ermittlung der Kirchensteuer, Ihre Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Sind Sie nicht kirchensteuerpflichtig, ist eine Antragstellung für Sie nicht erforderlich.
Wichtig: Aus rechtlichen Gründen muss uns der Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer im Original mit Ihrer Unterschrift vorliegen. Deshalb können per E-Mail erhaltene Anträge nicht von uns bearbeitet werden.