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Spendenformular

Reinertragsnachweis für Stiftungen des privaten Rechts

Nutzen Sie bitte die integrierte Ausfüllhilfe, drucken Sie das Formular anschließend aus und reichen es uns rechtsgültig unterschrieben ein.

Volksbank Ruhr Mitte eG

- Vorstandsstab-

Goldbergplatz 2-4

45894 Gelsenkirchen

Kennzeichnen Sie bitte an der vorgesehenen Stelle, ob Sie mit Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid gemäß § 60 a AO befreit sind (Angabe des ausstellenden Finanzamtes, Steuer-Nummer und Datum des Bescheids).

Um Nachfragen zu vermeiden, legen Sie der „Erklärung über beantragte Zuwendungen“ bitte eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheides/Feststellungsbescheides bei!

Es gilt das sogenannte „Mittelverwendungsgebot“, d.h. der Reinertragsempfänger darf die Mittel nur für diejenigen Zwecke verwenden, für die er auch satzungsgemäß freigestellt worden ist. Eine anderweitige Mittelverwendung ist nicht zulässig, auch wenn diese Mittelverwendung steuerlich als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wäre.

Der Nachweis muss projektbezogen möglich sein (Angabe des konkreten Verwendungszwecks und der zutreffenden Verwendungszwecknummer)!

Bitte beachten Sie ebenfalls das „Informationen für Empfänger von Reinerträgen des Gewinnsparens“ sowie „§§ 52-54 AO gemeinnützige, kirchliche, mildtätige Zwecke“

 

Informationen für Empfänger von Reinerträgen des Gewinnsparens

Zum PDF

§§ 52-54 AO gemeinnützige, kirchliche, mildtätige Zwecke

Zum PDF

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Marion Rühl

Tel; 0209 385-1750 

E-Mail; marion.ruehl@vb-ruhrmitte.de.