- Feste, jährlich steigende Zinsen
- Überschaubare Anlagedauer - 3 Jahre
- Verfügbar bereits nach 18 Monaten 1)
Steigende Zinsen mit VR-Wachstum
Geld mit überschaubarer Laufzeit anlegen und wachsen lassen
Mit VR-Wachstum legen Sie Ihr Geld sicher an. VR-Wachstum bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen.
VR-Wachstum im Überblick
Ihre Vorteile mit VR-Wachstum
- Überschaubare Anlagedauer von bis zu 3 Jahren
- Verfügungsmöglichkeit nach dem 18. Monat 1)
- Sichere und komfortable Anlageform
- Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, ist dies mit einer Kündigungsfrist von 6 Monate nach einer Kündigungssperrfrist von 12 Monaten möglich. 1. Verfügungsmöglichkeit somit nach 18 Monaten.
Sichern Sie sich höhere Zinsen als beim Tagesgeld und eröffnen Sie jezt Ihr Konto VR-Wachstum.
Konditionen VR-Wachstum
Jährlich steigende Erträge
Bei Vertragsabschluss sichern wir Ihnen einen jährlich steigenden Zins zu. So können Sie Ihre Zukunft solide planen.
Zeitraum | Zinssatz |
im 1. Jahr | 0,00% |
im 2. Jahr | 0,00% |
im 3. Jahr | 0,00% |
Die Zinskapitalisierung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Kündigungsfrist 6 Monate, Kündigungssperrfrist 12 Monate. 1. Verfügungsmöglichkeit nach 18 Monaten. Mindestanlagebetrag 2.500 €, maximaler Anlagebetrag 500.000 €.
Stand: 23.10.2018
Häufige Fragen zum VR-Wachstum
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Ja. Spätestens 6 Monate vor Vertragsende ist die Spareinlage zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung/Verfügung wird das Konto nach Fälligkeit als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres auf dem VR-Wachstum-Konto.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Ruhr Mitte eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.