E-Mobilität: CO₂-arm fahren – gerne! Aber wie und wo aufladen?

Unser Tipp: Jetzt private Wallbox in Auftrag geben!

Die Deutsche Umwelthilfe will, dass ab 2025 keine neuen Verbrenner mehr in Deutschland zugelassen werden, die Grünen sehen in ihrem Wahlprogramm ein Aus für 2030 vor. Bis dann – so das Ziel der Bundesregierung – sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Und wenn diese dann auch noch mit Ökostrom betankt werden, fahren sie besonders nachhaltig und CO₂-arm. Das klingt gut. Vor allem auf Kurzstrecken im Stadtverkehr sind E-Autos eine sparsame und ökologische Alternative. Doch wie und wo tanken?

Bis 2030 sollen gemäß „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Die aktuellen Zahlen sind jedoch ernüchternd – noch. Laut Bundesnetzagentur sind per 1. Juni 2021 deutschlandweit 37.705 Normalladepunkte und 6.395 Schnellladepunkte gemeldet, in NRW sind es 6.857/832 und in Gelsenkirchen gerade einmal 44/12, in Gladbeck 32 und in Herten 391. Doch es werden langsam mehr.

Wir zeigen Ihnen, wie und wo Sie schon heute „aufladen“ können und wie Sie Ihr Lademanagement in Ihren Alltag integrieren:

Aufladen zu Hause
wallbox

E-Auto aufladen, während Sie schlafen – mit einer speziell dafür entwickelten Ladestation: der Wallbox. Mit dieser Box laden Sie die Akkus innerhalb weniger Stunden über Starkstrom. Sie kann an der Wand in einer (Tief-)Garage oder als wetterfeste Ladesäule auf dem Parkplatz installiert werden. Die KfW fördert den Kauf, Einbau und Anschluss einer 11-kW-Wallbox mit pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

Unser Tipp: Holen Sie sich jetzt ein Angebot eines örtlichen Elektrikers ein und stellen Sie bei der KfW einen Antrag auf einen Zuschuss. Wichtig ist, dass Sie erst das Angebot einholen und den Antrag stellen, aber vor der Zusage noch keinen verbindlichen Auftrag erteilen. Auf den Seiten der KfW finden Sie weitere Infos und eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und förderfähigen Wallboxen unterschiedlichster Preisklassen (von 500 bis 2.500 Euro). Alternativ zum Elektriker können Sie auch Ihren lokalen Stromanbieter nach einem entsprechenden Angebot fragen. Und handeln Sie schnell, denn das Handwerk ist schon jetzt gut ausgelastet.

Laden als Mieter oder Miteigentümer

Wer zur Miete wohnt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte über einen eigenen Stellplatz – in einer (Tief-)Garage oder in einem Innenhof – verfügen. Auch hier können Sie sich eine Wallbox (an der Wand oder als wetterfeste Ladesäule) installieren lassen. Da es sich um eine bauliche Veränderung am Eigentum handelt, müssen Sie die Installation vorab mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft abstimmen. Die Kosten für Installation und Betrieb müssen Sie als Mieter bzw. Miteigentümer selbst tragen. Auch Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können bei der KfW einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro beantragen.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft über die Verteilung der Kosten, denn immerhin erfährt der Stellplatz mit der Installation einen Wertzuwachs. Klären Sie außerdem, ob nur Sie Zugriff auf diese Ladestation erhalten oder auch andere Mieter und wie der Strom anschließend abgerechnet wird.

Die Bundesregierung hat hierzu jetzt gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht:

Größere Parkplätze, die zu Firmen-, Wohn- oder anderen Gebäuden gehören, müssen zukünftig mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Den einzelnen Wohnungseigentümern und Mietern kann die Installation auf eigene Kosten nur in begründeten Fällen untersagt werden, zum Beispiel, wenn das Gebäude oder Grundstück unter Denkmalschutz steht.

Aufladen am Arbeitsplatz
e-mobilität

Ihr E-Auto lädt, während Sie arbeiten.

Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber stellt auf seinen Parkplätzen die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Noch ist diese Möglichkeit eher selten. Auch sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet. Doch viele Arbeitgeber arbeiten daran, es Ihren Mitarbeitern zu ermöglichen, ihr Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug oder E-Bikes an einer betriebseigenen Station zu laden. Denn hiermit punkten sie nicht nur bei ihren Mitarbeitern, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Bereiche, die in der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen einen immer höheren Stellenwert einnehmen.

Für alle Dienstfahrzeuge des Arbeitgebers gibt es seit Anfang 2020 weitere steuerliche Anreize: So werden die Anschaffung und Nutzung von Elektro-Dienst- und Lieferfahrzeugen steuerlich besser gefördert: Statt 1 % des Brutto-Listenpreises müssen Arbeitnehmer für Elektro-Dienstautos nur noch 0,25 % als geldwerten Vorteil steuerlich geltend machen. Und bis Ende 2030 ist das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen auf Stellplätzen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer steuerfrei.

Angebote im Handel

Einkäufe erledigen, während das Auto Strom tankt:

Immer mehr Supermärkte, Einkaufszentren, Einrichtungshäuser und Parkhäuser bauen eine Ladeinfrastruktur auf und stellen sie teilweise sogar kostenlos zur Verfügung. Seit dem 12. April 2021 können Gewerbe wie Hotels, Restaurants, Supermärkte oder Sportanlagen Fördermittel für neue E-Auto-Ladesäulen beantragen. Mit insgesamt 300 Millionen Euro will der Bund „die Errichtung von Normal- und Schnell-Ladeinfrastruktur an attraktiven "Zielorten des Alltags" fördern.


Unser Tipp für den Handel:
Verdienen Sie mit den Ladestationen auf Ihrem Betriebsgelände Geld und stellen Sie sie diese öffentlich zur Verfügung. Damit sparen Sie auch Kosten für die Anschaffung und Installation, denn diese werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, gefördert.

Tankstellen und Raststätten

In Deutschland gibt es laut Mineralöl-Wirtschaftsverband MWV aktuell rund 14.450 Tankstellen. Erste Betreiber und Ölkonzerne haben damit begonnen, Standorte mit Ladepunkten zu bestücken, besonders die entlang besonders stark befahrener Fernstraßen. Bis Ende 2021 verspricht beispielsweise Aral die Installation von 500 Ultraschnell-Ladesäulen (zehn Minuten Strom für 350 Kilometer) an 120 Aral-Standorten in Städten und an Autobahnen. Shell nahm Ende 2019 die ersten von 50 Schnellladesäulen (Shell Recharge) mit 100 Ladepunkten in Betrieb und verspricht auf seiner Webseite, dass „immer mehr Shell Recharge Ladesäulen an immer mehr Shell-Stationen in Deutschland folgen“ werden.

Tank & Rast hat in einer ersten Ausbaustufe in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie weiteren Partnern aus der Wirtschaft, speziell der Automobilwirtschaft, nach eigenen Angaben „das größte zusammenhängende Schnellladenetz in Deutschland geschaffen.“ Derzeit gibt es über 360 Standorte im Netz von Tank & Rast mit über 1.300 Ladepunkten, die auf eine Leistung von 50 kW, 150 kW, 300 kW und 350 kW ausgelegt sind.

Eine App – alle Ladestationen

Wenn Sie einfach nur die nächste Ladestation finden möchten, sind Apps wie „Wattfinder“ eine gute Lösung. Die App zeigt mehr als 60.000 Ladepunkte an über 20.000 Ladesäulen in 45 Ländern an. Und in wenigen Sekunden die Ihrer Position am nächsten gelegene. Die Apps haben allerdings alle einen Nachteil: Ob die Säule gerade frei ist oder wirklich funktioniert, das zeigen sie nicht.

Wie wird das Aufladen bezahlt?

Wer sein Auto zu Hause über eine Steckdose oder Wallbox auflädt, zahlt mit der nächsten Stromrechnung. Auch das Bezahlen an kostenpflichtigen öffentlichen Ladesäulen in der Stadt oder an der Autobahn ist einfach: Sie entscheiden sich einmal für einen Anbieter, der Ihren Ladestrom abrechnet, den sogenannten Mobility Service Provider (MSP). Dieser bietet Ihnen – wie bei Ihrem Mobilfunktarif – den zu Ihrem Bedarf und Verbrauch passenden Abrechnungstarif. An der Ladesäule identifizieren Sie sich dann – abhängig vom Anbieter – über eine Ladekarte oder App. Abgerechnet wird über die von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode (z. B. giropay, Bankeinzug oder Kreditkarte). Sie können aber auch das Ad-hoc-Laden nutzen und direkt beim Charge Point Operator (CPO) bezahlen, z. B. mit Ihrer Kreditkarte.

Mit Novellierung der Ladesäulenverordnung soll, wer sein E-Auto an einer öffentlich zugänglichen Ladesäule lädt, in Zukunft durch ein einheitliches System einfacher bezahlen können. Ladesäulen-Betreiber werden dazu verpflichtet, mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anzubieten. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden. Bereits betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Fazit:

Langsam kommt Bewegung in die deutsche Ladeinfrastruktur. Doch noch ist das öffentliche Angebot spärlich.

Wir raten: Wer sich heute ein E-Auto anschafft, sollte über einen eigenen Stellplatz, besser noch über eine eigene Garage verfügen und sich eine eigene Ladestation zulegen. Und das möglichst bevor die entsprechenden Handwerker und der Strom knapp werden. Denn Voraussetzung für ein breite Ladeinfrastruktur ist eine ebenso breite Netzanschlussleistung.2

In eigener Sache:

Unsere Firmenfahrzeuge der Volksbank Ruhr Mitte

firmenfahrzeuge

Drei Firmenfahrzeuge der Volksbank Ruhr Mitte fahren heute schon mit grünem Strom aus firmeneigenen Ladesäulen.

 

 


1Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Webseite als Download eine aktuelle Liste „Öffentlich zugängliche Ladepunkte nach Landkreisen und kreisfreien Städten“ zu Verfügung.

2Die maximal von einem Energieversorger an der jeweiligen Anschlussstelle bereitgestellte und in der Auslegung der Installation zugrunde gelegte Leistung bei der Versorgung mit elektrischer Energie, Gas oder Fernwärme.