Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Bundesregierung hat die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" beschlossen, diese trat am 01.09.2022 in Kraft. Für uns und alle Einzelhandels-, Gewerbe- und Handelsbetriebe bedeutet dies, dass zwischen 22 und 16 Uhr am Folgetag keine Werbeflächen beleuchten werden dürfen, nicht innen, nicht außen.
Obwohl die entsprechende Verordnung erst einige Tage vorliegt, haben wir unsere Werbeanlagen bereits neu programmiert. Um zusätzlich Energie zu sparen werden wir den zulässigen Zeitrahmen nicht ausschöpfen.
Die Außenwerbung und die Info-TV-Bildschirme sind ab sofort nur von 16:30 Uhr bis maximal 20:00 Uhr beleuchtet. Die Innenbeleuchtung unserer Selbstbedienungscenter bleibt aber aus Sicherheitsgründen weiterhin eingeschaltet. Ergänzend verzichten wir auf einige zusätzliche Gebäudebeleuchtungen.
Für den Fall, dass wir eine Anlage übersehen haben sollten, bitten wir Sie um Nachsicht. Wir werden selbstverständlich die Umsetzung prüfen und ggf. weitere Maßnahmen umsetzen.
Auch über die gesetzlich angeordneten Maßnahmen hinaus, wurden bereits im August einige ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung unseres Energiebedarfs eingeleitet.