Achtung Betrug! Keine TAN-Freigabe an Dritte!

Egal, welchen Anruf oder welche Nachricht Sie auch erhalten, geben Sie bitte niemals - nach Aufforderung von Dritten - Online-Transaktionen mit VR SecureGo plus (oder einem anderen TAN-Verfahren) frei.

Auch wir als Ihre Volksbank werden Sie niemals anrufen oder Ihnen eine SMS zusenden, um Sie um die Freigabe einer Transaktion zu bitten. Die Betrüger "erfinden" verschiedene Gründe, um Sie zu der Herausgabe einer TAN/Freigabe einer Transaktion mittels VR-SecureGo zu bewegen.

Die Kontaktaufnahme kann im Namen der Volksbank oder einer anderen bekannten Gesellschaft (E-Bay, Fluggesellschaften, etc.) geschehen, um die Freigabe einer Transaktion durch Sie herbeizuführen.

Beispiele hierfür sind:

  • das VR-SecuroGo-Verfahren neu vereinbaren
  • Urlaubsbuchungen bestätigen
  • Flugbuchungen erneuern
  • Familienangehörigen in Not helfen
  • Online-Einkäufe bezahlen
  • einen Online-Betrug verhindern

Im Anschluss an die Anfrage der Betrüger erhalten Sie unaufgefordert eine Freigabeaufforderung über die VR-SecureGo-App.

Auf Ihrem Smartphone-Display können Sie aber erkennen, dass diese TAN völlig andere Transaktionen auslösen wird, wenn Sie diese freigeben.  

  • Bestellung digitale girocard/Freigabe giropay
  • Freischaltung Apple Pay
  • Einrichtung VR-SecureGo Plus oder Gerätefreigabe für VR-SecureGo
  • Bestätigung Kreditkartenzahlung mit Empfänger
  • Online-Banking-Zahlung

 

Bitte kontrollieren Sie daher sorgfältig und eingehend jede Freigabeaufforderung, die Sie auf Ihrem Handy erhalten!

 

Bitte geben Sie auf Aufforderung Dritter (auch wenn es vorgeblich die Volksbank ist) niemals Transaktionen frei. Es handelt sich immer um Betrug.

 

Lehnen Sie in jedem Fall die Transaktion ab und beenden umgehend das Gespräch!

 

Anschließend sperren Sie bitte sofort Ihr Online-Banking.

 

 

 

Die Sperre können Sie per VR-Banking-App, über die Homepage, unter der Telefon-Nr. 0209385-0 (8 bis 18 Uhr) oder rund um die Uhr unter der Sperrnummer + 49 116 116) veranlassen.

Anschließend melden Sie sich bitte bei uns, damit wir alles Weitere für Sie veranlassen können.

In den meisten Fällen lassen sich einmal freigegebene Zahlungen nicht zurückholen. Sollten Sie dennoch eine Transaktion freigeben haben, setzen Sie sich danach sofort mit uns in Verbindung.

 

 

Wann ist eine TAN-Freigabe korrekt und wann handelt es sich um Betrug?

Eine Freigabe über Ihr TAN-Verfahren ist immer nur dann erforderlich, wenn Sie selbstständig eine Überweisung, eine Kreditkartenzahlung oder einen Servicevorgang im geschützten Online-Banking oder der VR-BankingApp beauftragen. Dies gilt auch für Online-Einkäufe, die Sie per Kreditkarte oder giropay bezahlen oder wenn Sie ein neues Smartphone registrieren. Auch die Bestellung einer digitalen girocard oder die Einrichtung von Apple Pay sowie die Anerkennung von Geschäfts-bedingungen erfolgen nur durch Ihre Veranlassung im Online-Banking oder in der VR-BankingApp. Ausnahme: Wenn wir Sie nach Anmeldung in der App oder im Banking innerhalb der Anwendung um eine Zustimmung bitten.

Daher unsere dringende Warnung!

Erhalten Sie eine Freigabeaufforderung, für die Sie nicht selbstständig den Auftrag in der App oder im Banking erteilt haben, handelt es sich immer um Betrug! Vertrauen Sie diesbezüglich nie Aussagen am Telefon, egal ob es um die Rettung Ihres Urlaubs, eine Nothilfe für Ihre Familie oder Handlungen zum Online-Banking geht.
 

Erhalten Sie eine solche TAN-Anfrage in der VR-SecureApp lehnen Sie diese direkt ab und sperren Sie ihr Banking. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.