Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Damit Sie diese Steuerbefreiung erhalten, beauftragen Sie Ihre Bank mit einem Freistellungsauftrag, Ihre Erträge von der Steuer frei zu stellen.
Freistellungsauftrag
Steuerfreie Zinseinkünfte
So erteilen Sie uns einen Freistellungsauftrag
Online-Banking
Wenn Sie unser Online-Banking im Internet nutzen und Sie eine Freistellung entweder für eine Einzelperson (Einzelveranlagung) oder für Sie und Ihren Ehe-/Lebenspartner (Gemeinschaftliche Veranlagung) beantragen, können Sie dort direkt einen Freistellungsauftrag erteilen oder einen bestehenden Auftrag ändern (TAN-Eingabe erforderlich).
Formular ausfüllen und einreichen
Wenn Sie bisher noch kein Online-Banking machen, haben Sie hier die Möglichkeit ein beschreibbares pdf-Dokument herunterzuladen und direkt am Bildschirm ausfüllen. Klicken Sie hierzu bitte in die Formularfelder. Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn bei Ihrer Volksbank Ruhr Mitte eG ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Häufige Fragen
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt, um die Erträge aus Kapitalanlagen direkt "an der Quelle" zu erheben. Private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne oder Erträge aus Termingeschäften unterliegen einem einheitlichen Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Dieser Steuerabzug entfaltet grundsätzlich abgeltende Wirkung, d. h. diese Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Anleger, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können über eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt Abgeltungsteuer erstattet bekommen.
Für erzielte Kapitalerträge gibt es Freibetrage: 801 Euro für Alleinstehende oder 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Dazu muss bei der Bank ein Freistellungsantrag eingereicht werden.
Einen Freistellungsauftrag erteilen Sie der Volksbank Ruhr Mitte eG, wenn Sie Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Freibetrags vom Steuerabzug freistellen möchten. Der Sparer-Pauschbetrag wird bereits beim Steuerabzug berücksichtigt. Reichen Sie keinen FSA bei der Volksbank Ruhr Mitte eG ein, werden Ihre gesamten privaten Kapitalerträge besteuert. Dabei gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25% Kapitalertragsteuer. Hinzu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Im Online-Banking finden Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag und den bereits ausgeschöpften Betrag unter dem Reiter: Service & Verwaltung > Steuern > Freistellungsaufträge und Kapitalerträge.
Alternativ rufen Sie bitte unser KundenServiceCenter unter 0209 - 385 0 an.
Sie können einen Freistellungsauftrag auf folgende Arten erteilen, ändern oder löschen:
- Im Online-Banking (Beschreibung s. oben)
- Formular ausfüllen und per Brief zusenden
- in einer unserer Filialen vor Ort
Wichtig bei Änderungen im laufenden Jahr
Ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag für das laufende Jahr, muss der neue Auftrag mindestens die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags haben.
Möchten Sie Ihren Freistellungsauftag löschen und es sind schon Zinserträge im laufenden Jahr angefallen erteilen Sie einen Auftrag in Höhe der bisher angelaufenen Zinsen und befristen Sie den Auftrag auf den 31.12. des laufenden Jahres. Sind noch keine Zinsen gebucht können Sie den Auftrag zum 1. Januar des laufenden Jahres schriftlich widerrufen.
- 801,– EUR für Einzelpersonen
- 1.602,– EUR für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Ein FSA ist immer vom 01.01. des beantragten Kalenderjahres gültig. Sie können ihn befristet bis zum 31.12. des laufenden Jahres, bis zum 31.12. eines Folgejahres oder unbefristet einreichen.
Ein FSA wird ungültig bei:
- Umzug ins Ausland:
Sind Sie nur noch im Ausland einkommensteuerpflichtig, erlischt der FSA. - Trennung und Scheidung:
Im Jahr der Scheidung oder Trennung können Sie den gemeinschaftlichen FSA noch nutzen. Im folgenden Jahr reichen Sie bitte einen einzelnen FSA ein. - Todesfall bei gemeinsamem Freistellungsauftrag:
Im Jahr des Todesfalls kann der Hinterbliebene den gemeinschaftlichen FSA noch nutzen. Für die Folgejahre reichen Sie bitte einen einzelnen FSA ein.
Die steuerliche Identifikationsnummer gibt es seit 2008. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
In der Regel finden Sie Ihre IdNr
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen bis zu max. 1.602 Euro. Sie können jedoch auch Einzel-Freistellungsaufträge bis zu jeweils 801 Euro für ihre Einzelkonten/-depots erteilen. Gemeinschaftskonten von Ehegatten/Lebenspartnern können jedoch nur mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag vom Steuerabzug freigestellt werden.
Ehegatten/Lebenpartnerübergreifende Verlustverrechnung
Mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag findet in allen Konten und Depots der Ehegatten/Lebensparter am Jahresende eine partnerübergreifende Gewinn- und Verlustverrechnung statt. Dies führt ggf. zu einer Steuererstattung am Jahresende und gemeinsam veranlagte Eheleute/Lebenspartner sparen sich die Verlustverrechnung über die Steuererklärung. Auch wenn Sie Ihren gemeinsamen Sparer-Freibetrag bei anderen Kreditinstituten schon ausgeschöpft haben, kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 0 Euro gestellt werden, um trotzdem an der Verlustverrechnung teilzunehmen.
Der Freistellungsauftrag der Eltern erstreckt sich nicht auf die Konten/Depots ihrer Kinder. Jedes Kind kann jedoch für seine Kapitalerträge einen eigenen Freistellungsauftrag bis zu max. 801 Euro erteilen. Hierfür ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Freistellungsauftag gilt für alle bei der Volksbank Ruhr Mitte eG geführten Konten und Depots. Einzelne Konten können nicht ausgeschlossen werden.
Gemeinschaftskonten die nicht auf Ehepartner/eingetragene Lebenspartner lauten können nicht freigestellt werden.
Möglicherweise ist der von Ihnen freigestellte Betrag bereits ausgeschöpft. Dann sind wir verpflichtet, Steuern auf Zinserträge zu berechnen.
Bitte prüfen Sie auch, ob Ihr Freistellungsauftrag noch gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie einen neuen Freistellungsauftrag bei uns einreichen.
Anstelle eines Freistellungsauftrags können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. In diesem Fall benötigen Sie keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung können natürliche Personen beantragen, die voraussichtlich nicht zu Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird bei Ihrem Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre.
Auf Wunsch stellt Ihr Finanzamt Ihnen auch mehrere Bescheinigungen aus. Bitte beantragen Sie Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung dort frühzeitig – und schicken Sie sie uns schon vor der Gutschrift Ihrer Kapitalerträge.
Wichtig: Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung brauchen wir im Original oder als beglaubigte Kopie (beglaubigt durch eine amtliche Stelle oder ein anderes Kreditinstitut). Die eingereichte Nichtveranlagungsbescheinigung archivieren wir bei uns.