Die Stadt Gelsenkirchen (unter gelsenkirchen/buergerservice/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen) zahlt
- Euro 100 für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 400 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
- Euro 200 für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung über 400 bis 800 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
- Euro 750 für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 5 Kilo-Watt-Peak (kWp), Euro 1.000 für PV-Anlagen mit einer Leistung über 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp)
- Euro 100 je angefangenem Kilo-Watt-Peak (kWp) für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp. Maximal wird eine Förderung von Euro 4.000 je Anlage gewährt.
- Bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom gemäß § 4.2 des Energiewirtschaftsgesetzes liegen die Förderquoten doppelt so hoch wie bei Photovoltaik-Anlagen. Hier wird maximal eine Förderung vom Euro 8.000 je Anlage und Gebäude gewährt.
Quelle Richtlinie der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet (2024)
Die Stadt Gladbeck (unter gladbeck/Leben Wohnen/Klima in Gladbeck/solarmetropole.asp) beteiligt sich seit gut vier Jahren als Pilotkommune an der Ausbau-Initiative 'Solarmetropole Ruhr' des Regionalverbandes Ruhr. Ausbauvorhaben werden durch Veranstaltungen und verschiedene Sonderaktionen wie Fördermittelbereitstellung. Unterstützt.
Auch Herten (unter Herten Wirtschaft Klima & Umwelt Photovoltaik) fördert PV-Anlagen für Wohngebäude oder Vereinsräume Der Zuschuss für den Kauf einer PV-Anlage beträgt Euro 400, der Zuschuss für das Pachten einer PV-Anlage Euro 200. Weitere Infos finden Sie unter https://www.herten.de/pv-dachanlage/foerderung-von-pv-dachanlage.html
Bei der Finanzierung und Nutzung der Fördermittel unterstützen und beraten wir Sie gerne.