Starkregen – Gefahren, Informationen und Vorsorge!

Das Klima ändert sich. Und mit ihm unser Wetter. In den letzten Jahren haben vor allem extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Hochwasser und Starkregen nachweisbar zugenommen und schwere Überschwemmungen mit immensen Schäden an Gebäuden, Inventar und Grundstücken verursacht. Anders als Flusshochwasser kann Starkregen jeden treffen. Das Betroffenheitsrisiko ist in erster Linie von der örtlichen Topographie und der Bauweise der Gebäude abhängig. Grundstücke, die in der Nähe von Bächen, in Senken, in besonders dicht besiedelten Gebieten mit einer hohen Bodenversiegelung oder an einem Hang liegen, sind tendenziell höher gefährdet.

Für den Schutz Ihrer Liegenschaften sind Sie als Eigentümer – ungeachtet der Zuständigkeiten der Kommunen – verantwortlich. Um mögliche Schäden an Ihrem Eigentum zu minimieren, können Sie vorsorgen. Wir zeigen Ihnen wie. Viele äußerst wirksame Maßnahmen lassen sich bereits mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzen.

Was ist Starkregen?

„Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit. Er fällt meist aus konvektiver Bewölkung (z. B. Cumulo-Nimbuswolken), die durch feucht-warme Luft entsteht. Starkregen kann überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und zu Überschwemmungen führen. Häufig geht Starkregen mit Bodenerosion einher. Der DWD warnt deswegen vor Starkregen in drei Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):

  • Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden
    (Markante Wetterwarnung)
  • Regenmengen > 25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden
    (Unwetterwarnung)
  • Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden
    (Warnung vor extremem Unwetter)“[1]

[1] Wetterlexikon des DWD (Deutscher Wetterdienst)

Wer ist „vorsorge-zuständig“?

Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von kommunalen Akteuren (Entwässerungsbetrieb, Tiefbauamt, Grünflächenamt etc.) und Grundstückseigentümern. Während die Kommune für eine ausreichende Entwässerung und Überflutungsschutz vor allem im öffentlichen Raum zu sorgen hat, ist der Eigentümer verpflichtet, sich mit angemessenem Aufwand selbst zu schützen. Für das Wasser auf dem eigenen Grundstück ist er ohnehin verantwortlich.

Bedrohungslage in unserer Region – Wo erhalten Sie Informationen?

Erste Hinweise, ob Ihr Grundstück und das dortige Umfeld bei Starkregen gefährdet sind, können Sie der Starkregenhinweiskarte des Landes NRW entnehmen (Starkregenhinweiskarte NRW), wenn Sie die Adresse Ihres Grundstücks eingeben. Mithilfe von Regendaten, einem Geländemodell und weiteren Geodaten werden die maximalen Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten – jeweils als seltenes und extremes Ereignis – ermittelt. Die Simulation für das „extreme Ereignis“ liefert eine gute Ersteinschätzung zur Gefährdung Ihres Grundstücks. Zu Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasseranlage, zum Umgang mit anfallendem Abwasser und zum Schutz vor Nässe bei Starkregen berät die Verbraucherzentrale NRW – individuell und kostenfrei. In vielen örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhalten Sie auch eine Beratung zu Elementarschadenversicherungen. Diese ist jedoch kostenpflichtig.

Kontakt: www.abwasser-beratung.nrw/ bzw. www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.

Gelsenkirchen, Gladbeck und Herten haben zum Thema „Starkregen“ jeweils eigene Infoseiten auf den städtischen Webseiten eingerichtet:

Die Stadt Gelsenkirchen informiert unter „Start > Infrastruktur > Umwelt > Starkregen“ zum Thema. Unter anderem finden Sie hier die STARKREGENGEFAHRENKARTE GELSENKIRCHEN. Mit Hilfe dieser Karte können Sie sich ein Bild davon machen, ob und wie stark Straßen, Gebäude und weitere Infrastrukturen bei einem Starkregenereignis betroffen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen und Checklisten zu Schutzmaßnahmen etc.

Herten bietet unter „https://herten.buergerinfo-abwasser.de/“ Informationen zum Thema Starkregen. Hier erhalten Sie u. a. Notfallhinweise für den Fall der Überflutung, Informationen zu Gebäude-, Rückstau- und Inventarschutz sowie Tipps zur Hochwasservorsorge. Darüber hinaus können Sie Flyer zu den Themen Notfall, Rückstau- und Überflutungsschutz herunterladen. Telefonisch gibt das Tiefbauamt unter 02366 / 303 – 0 Auskunft.

Das Bürgeramt Gladbeck informiert zum Thema Starkregenvorsorge unter „Startseite > Leben & Wohnen > Klima in Gladbeck“. Grundlegende Fragen zur Starkregenvorsorge (keine Einzelfallberatung) beantwortet Frau Annekatrin Stange (02043 / 99 – 2303). Die Stadt erstellt themenbezogene Flyer und bietet von Zeit zu Zeit entsprechende Veranstaltungen an.

Durch Starkregen verursachte Schäden

Wie sich Starkregen auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Lage des Grundstücks, Niederschlagsintensität und -dauer, Aufnahmevermögen des Bodens und des öffentlichen Entwässerungssystems, Bauweise und Vorsorgeumfang. Im Flachland kann Starkregen vor allem in tiefer liegenden Bereichen wie Unterführungen zu hohen Wasserständen führen, die die Entwässerungssysteme überlasten. Auch sammelt sich Regen durch die fortschreitende Versiegelung der Böden an der Oberfläche und kann nur an wenigen Stellen versickern. In höher liegenden Gebieten bedrohen hohe Fließgeschwindigkeiten und Treibgut Grundstücke und Bausubstanz. Den größten Schaden richtet Starkregen an, wenn Wasser ins Gebäude dringt.

Ist das Gebäude nicht ausreichend geschützt, gibt es viele Wege, über die das Wasser eindringen kann. Oberirdisch kann das Niederschlagswasser vor allem durch Fenster- und Türöffnungen, Lichtschächte, undichte Rohrdurchführungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser), tief liegende Garagen oder die Kanalisation ins Haus gelangen. Sind Dachrinnen und Fallrohre verstopft, fließt das Wasser bei Starkregen über die Rinnen an den Hauswänden herunter und gelangt so in sensible Gebäudeöffnungen.

Grundwasser kann durch Kellerwände drücken und durch undichte Fugen oder Hausanschlüsse dringen. Im Boden haftendes Kapillarwasser kann in Wänden aufsteigen und Rückstauwasser durch die Kanalisation eindringen. Regenwasser, Schlamm oder Öl aus undichten aufschwimmenden Heizöltanks können so enorme Schäden an Gebäuden, Autos, Möbeln und Hausrat verursachen – und die Bausubstanz, aber auch die Umwelt extrem schädigen (z. B. durch Schimmel, Nässe oder austretendes Öl).

So können Sie Ihr Gebäude vor Starkregen schützen und möglichen Schaden geringhalten

Als erste Vorsorgemaßnahme empfiehlt es sich, Unwetterwarnungen zu verfolgen. Neben der Wettervorhersage in Radio oder Fernsehen warnen kostenlose Apps wie die WarnWetter-App (Deutscher Wetterdienst) oder 'NINA' (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) vor lokalen Unwettern. Die Warnungen erhalten Sie über eine Push-Benachrichtigung auf Ihr mobiles Endgerät.

Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz

Bei Starkregen füllt sich der Kanal schnell mit viel Wasser. Die zulässige Obergrenze, die sogenannte Rückstauebene, ist im Nu erreicht, das Wasser kann nicht mehr wie vorgesehen aufsteigen und fließt über die Hausanschlüsse, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, zurück ins Gebäude.

Liegen die Hausanschlüsse unterhalb der Rückstauebene des öffentlichen Entwässerungssystems, helfen Rückstausicherungen wie Stauverschlüsse oder Hebeanlagen. Sie blockieren das Wasser, wenn es zurück ins Haus gedrückt wird.

Rückstauverschlüsse verhindern über Klappen, dass das Wasser aus dem öffentlichen Entwässerungssystem ins Gebäude strömt. Hebeanlagen pumpen das häusliche Abwasser über eine sogenannte Rückstauschleife über das Niveau der Rückstauebene.

Schutz vor Oberflächenwasser

Ein in Richtung Bebauung geneigtes Gelände gilt, wenn es um Überflutungsschutz geht, grundsätzlich als riskant. Wer neu baut, sollte es möglichst nicht auf einem zum Haus hin abfallenden Grundstück tun. Bei Bestandsgebäuden ist darauf zu achten, oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser von der Bebauung fernzuhalten. Hier können schon kleine Veränderungen der Topographie helfen – wie Mulden, Senken oder Bodenschwellen. Je nach Landesrecht müssen solche Schwellen allerdings genehmigt werden.

Gegen Oberflächenwasser, das über Fenster und Türen in das Gebäude drückt, helfen:

  • Ableitung von Regenwasser außerhalb des Gebäudes statt über die Kellerentwässerung um einen Rückstau und Wasseraustritt im Keller zu vermeiden
  • Schwellen vor bodengleichen Fenstern und Türen
  • wasserdichte Fenster und Türen
  • oberhalb der Rückstauebene gebaute Eingänge zum Erd- oder Untergeschoss
  • etwas erhöht gesetzte, wasserdichte Kellerfenster
  • Aufkantungen rund um die Lichtschächte
  • Aufkantungen vor Kellertreppen und Zugängen zu Souterrainwohnungen
  • Druckwasserdichtung bei Wanddurchführungen für Rohre und Kabel
  • Abflussanlagen inkl. Rückstausicherung vor Lichtschächten, Kellertreppen und Garagen, die an eine Drainage oder das Entwässerungssystem angeschlossen sind

Schutz vor Grundwasser im Keller

Wenn Regenwasser als Sickerwasser in undurchlässige Bodenschichten gelangt, staut es sich und wird zu „drückendem Wasser“, das auf die erdberührenden Bauteile drückt. Gleiches passiert mit dem anstehenden Grundwasser. Ist der Keller nicht ausreichend abgedichtet, kann über die Kellerwände Wasser eindringen. Die meisten Keller sind allerdings grundsätzlich ausreichend vor eindringender Nässe geschützt. Wenn Keller überfluten, dann meist über Fenster und Türen. Eine nachträgliche Abdichtung gegen drückendes Wasser im Bestand ist bautechnisch schwer umsetzbar. Hier hilft in den meisten Fällen nur die Abdichtung von Fehlstellen.

Vorsorge bei Neubau, Umbauten & Sanierungen

Vorsorge gegen die Folgen von Starkregen ist jederzeit möglich, häufig auch das Nachrüsten. Am besten ist es jedoch, bereits beim Neubau auf alles zu achten – besonders in hochwassergefährdeten Gebieten.

  • Vermeiden Sie ein zum Gebäude hin abfallendes Grundstück.
  • Verzichten Sie auf den Einbau einer Ölheizung.
  • Sichern Sie Elektroanschlüsse im Keller so ab, dass sie im Überschwemmungsfall abschalten.
  • Verwenden Sie formstabile Dämmstoffe.
  • Verlegen Sie keinen Styropor in Estrich. Er verliert bei Feuchtigkeit seine Form.
  • Bringen Sie Zementestrich auf – keinen Gipsestrich. Letzterer quillt bei Wasserkontakt.
  • Legen Sie Eingänge, Fenster, Türen etc. erhöht an.
  • Errichten Sie das Erdgeschoss über der Rückstauebene
  • Ableitung von Regenwasser vom außerhalb des Gebäudes

Lassen Sie sich in jedem Fall von einer Fachkraft (Installateur oder Fachkraft der Geotechnik) beraten. Vor allem Geotechniker können die Gefährdung durch Oberflächenwässer und Kanalrückstau gut beurteilen.

Absichern gegen Elementarschäden

Trotz Schutzvorkehrungen verbleibt immer ein Restrisiko. Um hierfür vorzusorgen, bilden Sie finanzielle Rücklagen oder erwägen Sie den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Starkregen zählt wie Schneedruck, Erdrutsch, Hagel oder Lawinen zu den Naturgefahren. Schäden, die durch solche Gefahren verursacht werden, nennt man Elementarschäden. Kosten, die durch Elementarschäden entstehen, übernimmt eine Elementarschadenversicherung. Der Schutz vor Naturgefahren ist bei unserem Partner R+V Bestandteil der Wohngebäudeversicherung – sofern der Hausbesitzer diesen Schutz nicht aktiv abwählt.


Autorin: Stefanie Nowack (Wordformat).

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