Flexibel sparen mit VR-Mehrzinssparen

Sparen, wie es Ihnen passt

Sie möchten sparen und dabei unabhängig und flexibel bleiben. Mit VR-Mehrzinssparen bleibt es in Ihrer Hand: Wann und wieviel Sie zurücklegen, entscheiden Sie.

Flexibles Sparen im Überblick

Ob Sie regelmäßig eine bestimmte Summe sparen möchten oder unregelmäßig einzahlen – mit VR-Mehrzinssparen stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen beliebig
  • Auszahlungen bis zu 2000 Euro monatlich ohne Kündigung1)
  • Zinssatz abhängig von der Guthabenhöhe
  • Sichere Geldanlage, keine Kursrisiken
  • Ein-/Auszahlungen an bankeigenen Geldautomaten

Konditionen VR-Mehrzinssparen

Anlagebetrag Zinssatz p.a.
ab 1 € 0,00%
ab 2.500 € 0,00%
ab 5.000 € 0,00%
ab 15.000 € 0,00%

Die Zinskapitalisierung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres.
Stand 10.11.2016

Häufige Fragen zum flexiblen Sparen

Kann ich beliebig oft pro Monat Geld abheben?

Bis zu einer maximalen Summe von 2.000 Euro können Sie beliebig oft pro Monat auf Ihr VR-Mehrzinssparen zugreifen.

Was ist eine gestaffelte Verzinsung?

Bei einer Staffelverzinsung steigt der Zinssatz in Stufen mit der Summe des Ersparten. Je mehr Sie ansparen, desto mehr Zinsen werden Ihrem VR-Mehrzinssparen gutgeschrieben.

Was ist, wenn ich all mein Erspartes benötige?

Ohne VR-Mehrzinssparen zu kündigen, können Sie auf maximal 2.000 Euro pro Kalendermonat zugreifen1). Möchten Sie über Ihr gesamtes erspartes Guthaben verfügen, müssen Sie VR-Mehrzinssparen kündigen. Dabei gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

  1. Kündigungsfrist 3 Monate, 2.000 Euro innerhalb eines Kalendermonats ohne Kündigung verfügbar. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank Ruhr Mitte eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.