Bis 2035 soll laut EU-Beschluss der CO2-Ausstoß neu zugelassener Pkw in der Europäischen Union auf null sinken. Das heißt: Ab dem 1.1.2035 dürfen keine neuen Verbrenner mehr verkauft werden. Bestandsfahrzeuge sind von diesem Beschluss nicht betroffen. Die Bundesregierung will Deutschland bis 2030 zum globalen Leitmarkt für Elektromobilität machen.
E-Mobilität: CO₂-arm fahren
Ausbau der Infrastruktur nimmt langsam Fahrt auf
EU, Bundesregierung und Länder wollen Ausbau der Infrastruktur beschleunigen
Obwohl der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur noch stockt, hält die Bundesregierung an ihrem „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ fest. Bis 2030 sollen insgesamt eine Million öffentliche Ladepunkte eingerichtet sein. Wobei der Fokus auf der Schnellladeinfrastruktur liegt. Dafür nimmt sie in ihrem „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur II“ jetzt vermehrt die Privatwirtschaft in die Pflicht.
Auch auf Hauseigentümer kommen neue Regeln zu. Schon heute sieht das deutsche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vor, dass bei Neubauten von Wohngebäuden mit mindestens fünf Parkplätzen Leerrohre für Ladepunkte verlegt werden müssen. Mit der neuen „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) der EU – vorausgesetzt das Regelwerk wird verabschiedet – müssen dann für Wohngebäude ab drei Parkplätzen Leerrohre eingeplant werden. Die EPBD trifft damit also auch private Bauherren, deren Neubau über drei Parkplätze verfügt. Gleichzeitig wird die Anzahl der vorgeschriebenen Ladepunkte erhöht. Gemäß der EPBD müsste in Zukunft jeder zweite Parkplatz über eine Lademöglichkeit verfügen. Außerdem muss bereits bei Fertigstellung des Gebäudes neben den Leerrohren mindestens ein Ladepunkt installiert sein. Werden Bestandsgebäude mit mindestens drei Autostellplätzen umfangreich saniert, muss jeder zweite Parkplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden.
Auch für gewerbliche Neubauten verschärfen sich die Regeln. Bis 2025 wird es gemäß EPDB Pflicht, in Tiefgaragen mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt zu installieren. Bis 2027 müssen zehn Prozent der Stellplätze über eine Lademöglichkeit verfügen.
Die aktuellen Zahlen sind zwar noch ernüchternd. Laut Bundesnetzagentur sind per 1. Oktober 2023 deutschlandweit 87.155 Normalladepunkte und 21.111 Schnellladepunkte in Betrieb. Doch der Ausbau nimmt Fahrt auf. Nordrhein-Westfalen will die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bis 2030 nahezu verfünffachen. Aktuell stehen rund 18.500 Normal- und Schnellladepunkte zur Verfügung. 2030 sollen es mehr als 90.000 sein.[1]
[1] Wirtschaft.NRW, vom 9. November 2023
Wie und wo laden Sie auf?
Aufladen zu Hause: Laden Sie Ihr E-Auto auf, während Sie schlafen – mit einer speziell dafür entwickelten Ladestation – der Wallbox. Mit dieser Box laden Sie die Akkus innerhalb weniger Stunden über Starkstrom. Sie kann an der Wand in einer (Tief-)Garage installiert werden oder als wetterfeste Ladesäule auf dem Parkplatz.
Laden als Mieter oder Miteigentümer: Wer zur Miete wohnt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte über einen eigenen Stellplatz – in einer (Tief-)Garage oder in einem Innenhof – verfügen. Auch hier können Sie sich eine Wallbox (an der Wand oder als wetterfeste Ladesäule) installieren lassen. Da es sich um eine bauliche Veränderung am Eigentum handelt, müssen Sie die Installation vorab mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft abstimmen. Die Kosten für Installation und Betrieb müssen Sie als Mieter bzw. Miteigentümer selbst tragen. Die Installation auf eigene Kosten kann Ihnen nur in begründeten Fällen untersagt werden, zum Beispiel, wenn das Gebäude oder Grundstück unter Denkmalschutz steht.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft über die Verteilung der Kosten, denn immerhin erfährt der Stellplatz mit der Installation einen Wertzuwachs. Klären Sie außerdem, ob nur Sie Zugriff auf diese Ladestation erhalten oder auch andere Mieter – und wie der Strom anschließend abgerechnet wird.
Aufladen am Arbeitsplatz: Ihr E-Auto lädt, während Sie arbeiten. Vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber stellt auf seinen Parkplätzen die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Arbeitgeber sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Doch viele arbeiten daran, es Ihren Mitarbeitern zu ermöglichen, Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug oder E-Bikes an einer betriebseigenen Station zu laden. Denn hiermit punkten sie nicht nur bei ihren Mitarbeitern, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Bereiche, die in der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen einen immer höheren Stellenwert einnehmen.
Tankstellen und Raststätten: In Deutschland gibt es aktuell rund 14.450 Tankstellen. Betreiber und Ölkonzerne haben damit begonnen, Standorte mit Ladepunkten zu bestücken, besonders die entlangstark befahrener Fernstraßen. Und auch die Bundesregierung macht in ihrem „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur II“ Druck. Tankstellen sollen Schritt für Schritt mit Schnellladestationen (mindestens 150 kW) ausgestattet werden: bis 2022 25 Prozent, bis 2024 50 Prozent und bis 2026 75 Prozent aller Tankstellen.
Eine App – alle Ladestationen: Wenn Sie einfach nur die nächste Ladestation finden möchten, sind Apps eine gute Lösung. Es gibt sie von freien Anbietern oder Autoherstellern. Die Apps geben Informationen zur Station wie Adresse, Anschlüsse, Stecker, Ladeleistung, Betreiber oder Preisen, helfen bei der Suche nach freien Ladepunkten und zeigen den Belegungsstatus der Ladepunkte in Echtzeit an.
Wie wird das Aufladen bezahlt?
Wer sein Auto zu Hause über eine Steckdose oder Wallbox auflädt, zahlt mit der nächsten Stromrechnung. Auch das Bezahlen an kostenpflichtigen öffentlichen Ladesäulen in der Stadt oder an der Autobahn ist einfach: An vielen Ladepunkten können E-Autofahrer mit der Girocard, Kreditkarte, dem Smartphone oder der Smartwatch kontaktlos bezahlen. Seit dem 1. Juli 2023 sind Ladesäulenbetreiber dazu verpflichtet, mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anzubieten. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die seit dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen wurden.
Fazit
Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht voran. Trotzdem raten wir: Wer sich heute ein E-Auto anschafft, sollte über einen eigenen Stellplatz, besser noch über eine eigene Garage verfügen und sich eine eigene Ladestation zulegen. Und das möglichst bevor die entsprechenden Handwerker und der Strom knapp werden. Denn Voraussetzung für ein breite Ladeinfrastruktur ist eine ebenso breite Netzanschlussleistung.[2]
[2] Die maximal von einem Energieversorger an der jeweiligen Anschlussstelle bereitgestellte und in der Auslegung der Installation zugrunde gelegte Leistung bei der Versorgung elektrischer Energie, Gas oder Fernwärme
In eigener Sache:
Drei Firmenfahrzeuge der Volksbank Ruhr Mitte fahren heute
schon mit grünem Strom aus firmeneigenen Ladesäulen.