E-Mobilität: CO₂-arm fahren – gerne! Aber wie und wo aufladen?

Unser Tipp: Jetzt private Wallbox in Auftrag geben!

Bis 2035 soll der CO2-Ausstoß neu zugelassener Pkw in der Europäischen Union auf null sinken. Das heißt, dass ab dem 1.1.2035 keine neuen Verbrenner mehr verkauft werden dürfen. So hat es die EU am 27. Oktober 2022 beschlossen. Bestandsfahrzeuge sind von diesem Beschluss nicht betroffen. Die Bundesregierung will bis 2030 15 Millionen vollelektrische Pkw – bislang sind es rund eine Million – auf Deutschlands Straßen bringen. Und wenn diese dann auch noch mit Ökostrom betankt werden, fahren sie besonders nachhaltig und CO2-arm. Das klingt gut. Vor allem auf Kurzstrecken im Stadtverkehr sind E-Autos eine sparsame und ökologische Alternative. Doch wie und wo tanken?

 

Die Zahlen werden langsam besser

Bis 2030 sollen gemäß „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen, wobei der Fokus auf der Schnellladeinfrastruktur liegt. Die aktuellen Zahlen sind jedoch ernüchternd – noch. Laut Bundesnetzagentur sind per 1. Dezember 2022 deutschlandweit 63.806 Normalladepunkte und 12.755 Schnellladepunkte gemeldet, in NRW sind es 11.853/2.092. Doch es werden langsam mehr.

 

Wir zeigen Ihnen, wie und wo Sie schon heute „aufladen“ können und Ihr Lademanagement in Ihren Alltag integrieren.

Aufladen zu Hause

E-Auto aufladen, während Sie schlafen – mit einer speziell dafür entwickelten Ladestation: der Wallbox. Mit dieser Box laden Sie die Akkus innerhalb weniger Stunden über Starkstrom. Sie kann an der Wand in einer (Tief-)Garage installiert werden oder als wetterfeste Ladesäule auf dem Parkplatz.

Unser Tipp: Holen Sie jetzt ein Angebot eines örtlichen Elektrikers ein. Alternativ zum Elektriker können Sie auch Ihren lokalen Stromanbieter nach einem entsprechenden Angebot fragen. Und handeln Sie schnell, denn das Handwerk ist schon jetzt gut ausgelastet.

Laden als Mieter oder Miteigentümer

Wer zur Miete wohnt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte über einen eigenen Stellplatz – in einer (Tief-)Garage oder in einem Innenhof – verfügen. Auch hier können Sie sich eine Wallbox (an der Wand oder als wetterfeste Ladesäule) installieren lassen. Da es sich um eine bauliche Veränderung am Eigentum handelt, müssen Sie die Installation vorab mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft abstimmen. Die Kosten für Installation und Betrieb müssen Sie als Mieter bzw. Miteigentümer selbst tragen.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft über die Verteilung der Kosten, denn immerhin erfährt der Stellplatz mit der Installation einen Wertzuwachs. Klären Sie außerdem, ob nur Sie Zugriff auf diese Ladestation erhalten oder auch andere Mieter  und wie der Strom anschließend abgerechnet wird.

 

Seit Anfang 2021 ist, wer neu baut oder umfangreich saniert, gesetzlich dazu verpflichtet, größere Parkplätze, die zu Firmen-, Wohn- oder anderen Gebäuden gehören, mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Den einzelnen Wohnungseigentümern und Mietern kann die Installation auf eigene Kosten nur in begründeten Fällen untersagt werden, zum Beispiel, wenn das Gebäude oder Grundstück unter Denkmalschutz steht.

Aufladen am Arbeitsplatz

Ihr E-Auto lädt, während Sie arbeiten. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber stellt auf seinen Parkplätzen die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Arbeitgeber sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Doch viele arbeiten daran, es Ihren Mitarbeitern zu ermöglichen, Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug oder E-Bikes an einer betriebseigenen Station zu laden. Denn hiermit punkten sie nicht nur bei ihren Mitarbeitern, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Bereiche, die in der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen einen immer höheren Stellenwert einnehmen.

Unser Tipp für den Handel: Verdienen Sie mit den Ladestationen auf Ihrem Betriebsgelände Geld und stellen Sie sie diese öffentlich zur Verfügung. Damit sparen Sie auch Kosten für die Anschaffung und Installation, denn diese werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, noch bis Ende 2025 gefördert mit dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“.

Tankstellen und Raststätten

In Deutschland gibt es laut Mineralöl-Wirtschaftsverband MWV aktuell rund 14.450 Tankstellen. Betreiber und Ölkonzerne haben damit begonnen, Standorte mit Ladepunkten zu bestücken, besonders die entlangstark befahrener Fernstraßen. Das Ladenetz von Aral bietet aktuell mehr als 1.000 Ultraschnell-Ladesäulen (zehn Minuten Strom für 300 Kilometer) an 160 Aral-Standorten in Städten und an Autobahnen. Shell betreibt (laut Angabe auf der Webseite) heute ein Netz von bundesweit 300.000 öffentlichen Ladestationen (Shell Recharge) an vielen öffentlichen Orten wie Supermärkten, Kinos, Einkaufszentren etc.

Tank & Rast hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie weiteren Partnern aus der Wirtschaft, speziell der Automobilwirtschaft, nach eigenen Angaben „das größte zusammenhängende Schnellladenetz in Deutschland geschaffen.“ Derzeit gibt es über 360 Standorte im Netz von Tank & Rast mit über 1.400 Ladepunkten, die auf eine Leistung von 50 kW, 150 kW, 300 kW und 350 kW ausgelegt sind.

Eine App – alle Ladestationen

Wenn Sie einfach nur die nächste Ladestation finden möchten, sind Apps eine gute Lösung. Es gibt sie von freien Anbietern oder Autoherstellern. Die Apps geben Informationen zur Station wie Adresse, Anschlüsse, Stecker, Ladeleistung, Betreiber oder Preisen, helfen bei der Suche nach freien Ladepunkten und zeigen den Belegungsstatus der Ladepunkte in Echtzeit an.

Wie wird das Aufladen bezahlt?

Wer sein Auto zu Hause über eine Steckdose oder Wallbox auflädt, zahlt mit der nächsten Stromrechnung. Auch das Bezahlen an kostenpflichtigen öffentlichen Ladesäulen in der Stadt oder an der Autobahn ist einfach: An vielen Ladepunkten können E-Autofahrer heute schon mit der Girocard, Kreditkarte, dem Smartphone oder der Smartwatch kontaktlos bezahlen. Ab dem 1. Juli 2023 sind Ladesäulenbetreiber dazu verpflichtet, mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anzubieten. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden. Bereits betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Fazit: Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht voran. Trotzdem raten wir: Wer sich heute ein E-Auto anschafft, sollte über einen eigenen Stellplatz, besser noch über eine eigene Garage verfügen und sich eine eigene Ladestation zulegen. Und das möglichst bevor die entsprechenden Handwerker und der Strom knapp werden. Denn Voraussetzung für ein breite Ladeinfrastruktur ist eine ebenso breite Netzanschlussleistung.1

 

1 Die maximal von einem Energieversorger an der jeweiligen Anschlussstelle bereitgestellte und in der Auslegung der Installation zugrunde gelegte Leistung bei der Versorgung mit elektrischer Energie, Gas oder Fernwärme.

 

In eigener Sache:

Drei Firmenfahrzeuge der Volksbank Ruhr Mitte fahren heute schon mit grünem Strom aus firmeneigenen Ladesäulen.