Am 8. September 2023 hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ – verabschiedet. Die Bundesregierung stellt damit klar, dass in Zukunft nur noch Heizanlagen installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen soll das Heizen in Deutschland klimafreundlicher werden. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft. und gilt zunächst ausschließlich für Neubauten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Volksbank Ruhr Mitte – Heizungsgesetz
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Dortmund, den 15. September 2023 / Stefanie Nowack – Wortformat
Neu eingebaute Heizungen müssen klimafreundlich sein
65 Prozent-Regel für neue Heizungen
Jede neu eingebaute Heizung muss ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubaugebiete greift diese Regel mit Beginn des Jahres 2024. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der klimafreundliche Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Städten nach dem 30. Juni 2028. Entscheiden sich Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bereits vorher für ein Wärmenetz, können frühere Fristen greifen.
Kommunale Wärmeplanung
Für Bestandsgebäude liegt die Lösung zur Umstellung in einer obligatorischen und flächendeckenden „Kommunalen Wärmeplanung“. Hierin legen Bundesländer und Kommunen ihre Pläne zur umweltfreundlichen Gestaltung ihrer Heizinfrastruktur dar: beispielsweise ob das örtliche Gasnetz auf Wasserstoff umgerüstet wird oder ob und in welchen Gebieten der Anschluss an ein Fernwärmenetz geplant ist. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die Pläne ab dem 30. Juni 2026 vorliegen, für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028. Auf dieser Basis sollen Hausbesitzer dann fundierte Entscheidungen für die eigene Heizungslösung treffen können.
Intakte Öl- oder Gasheizungen
Heizungen, die noch tadellos funktionieren, können weiter betrieben werden, aber auch defekte Anlagen, die reparabel sind. Für Öl- oder Gasheizungen, die nicht mehr reparabel oder über 30 Jahre alt sind und ausgetauscht werden müssen (z. B. Konstanttemperatur-Kessel), räumt das Gesetz Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen ein. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht, mit erneuerbarer Energie zu heizen, befreit werden.
Neue Öl- oder Gasheizungen
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen noch neue öl- oder gasbetriebene Heizungen installiert werden. Sie müssen allerdings zusätzliche Bedingungen erfüllen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich Personen, die eine solche Heizung installieren möchten, beraten lassen. In der Beratung wird u. a. auf die möglichen finanziellen Belastungen hingewiesen, die durch eine steigende CO2-Bepreisung entstehen können.
Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen auch Gasheizungen, die sich für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff eignen, eingebaut werden. Sieht die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz vor, müssen ab 2029 schrittweise klimaneutrale Gase wie Biomethan beigemischt werden (2029: mindestens 15 Prozent, 2035: mindestens 30 Prozent, 2040: mindestens 60 Prozent, 2045: 100 Prozent).
Auch nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung können noch neue Gaskessel eingebaut werden. Sie müssen allerdings für den Betrieb zu 65 Prozent klimaneutrale Gase (blauer oder grüner Wasserstoff oder Biomethan) nutzen.
Modernisierungsumlage gestattet Mieterhöhungen
Vermieter dürfen die Investitionskosten für eine neue Heizung auf die Miete umlegen. Die Möglichkeit der Umlage wird auf zehn Prozent der Kosten begrenzt, wenn der Vermieter staatliche Förderung in Anspruch nimmt und diese vom Kostenanteil der Mieter abzieht. Verzichtet er auf staatliche Förderung, sind maximal acht Prozent der Kosten umlagefähig. In beiden Fällen darf die Miete beim Heizungstausch nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen
Förderungen durch den Bund ab 2024
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems unterstützt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Investoren eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, für den Austausch einer fossilen Heizung gibt es (bis Ende 2028) zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich erhalten einen weiteren Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni sind miteinander kombinierbar. Die Förderung darf 70 Prozent der Kosten jedoch nicht überschreiten. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor Auftragsvergabe beantragen.
Auch die Energieberatung wird gefördert – über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW). Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de.
Wenn Sie uns fragen …
Den Zeitpunkt für die Beschlussfassung halten wir für voreilig. Denn den Beleg, dass sich die geforderten Maßnahmen eignen, um das Ziel zu erreichen, bleibt der Gesetzgeber schuldig. Auf eine Frage der Unionsfraktion, mit welchen CO2-Einsparungen die Regierung durch die Novelle rechne, antwortete diese, dazu lägen gegenwärtig noch "keine abschließenden Abschätzungen" vor. In erster Linie aber stört uns, dass Hausbesitzer, die auf Basis der kommunalen Wärmeplanung eine gut informierte Entscheidung für ihre neue Heizanlage treffen wollen, noch mehrere Jahre auf diese ausschlaggebenden Informationen warten müssen.
Wenn eine Heizungsanlage mit einem Alter ab 15 Jahren ausgetauscht werden muss, lohnt es sich aber fast immer die erhöhte Förderung in Anspruch zu nehmen und eine Energieversorgung mit einer Wärmepumpe zu prüfen. Zudem ist je Investition, die sofort zur Energieeinsparung beiträgt und mit Fördermitteln unterstützt wird, empfehlenswert, da die e CO2-Bepreisung und die Technik- und Handwerkerkosten weiter steigen.
Sie ziehen die Modernisierung Ihrer Heizanlage in Erwägung? Bei der Finanzierung und Nutzung der Fördermittel unterstützen und beraten wir Sie gerne.