HanseMerkur: Zahnzusatzversicherung

Lächelnd Zahnarztkosten reduzieren!

Gesunde Zähne ein Leben lang – das ist das, was sich jeder wünscht. Doch leider ist nicht jeder Mensch von Natur aus mit gesunden, schönen Zähnen gesegnet. Vielmehr sind regelmäßige Zahnarztbesuche notwendig und die kosten häufig viel Geld. Das muss nicht sein!

Mit Zahnzusatz Exklusiv (Tarife EZ + EZT) reduzieren Sie Ihre Zahnarztkosten bis auf 0 EUR.

Ausgezeichneter Schutz für Ihre Zähne.

Profitieren Sie von:

  • 90% Leistungen bei privatzahnärztlicher Versorgung Entscheiden Sie sich für einen höherwertigen Zahnersatz, der außerhalb der medizinisch ausreichenden Regelversorgung liegt, werden Ihnen immer bis zu 90% Ihrer Zahnarztrechnung erstattet. 
  • 100% Leistungen bei Regelversorgung 
    Wenn Sie sich für eine medizinisch ausreichenden Regelversorgung (keine privatzahnärztliche Versorgung) entscheiden, werden Ihnen 100% Ihrer Zahnarztrechnung erstattet.
  • Leistungen auch für Inlays und Implantate
  • Keine altersbedingten Beitragserhöhungen. Je jünger Sie bei Abschluss sind, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
  • Leistungen unabhängig vom Stand des Zahn-Bonusheftes
  • Kostenlose RechnungsApp für eine unkomplizierte und schnelle Abrechnung eingereichter Belege

Kräftig sparen bei Zahnersatz.

Leistungsbeispiel (Stiftung Warentest Finanztest Zahn 06/2022)

90% Erstattung bei privatärztlicher Versorgung

Kosten für Implantat
mit vollständig verblenderter Metall-Keramik-Krone
 
4.310,00 EUR
Abzüglich Erstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
mit einem 5 Jahre lückenlos geführten Zahn-Bonusheft
 
-589,00 EUR
Abzüglich Erstattung
Zahnzusatz Exklusiv (Tarife EZ+EZT)
 
-3.290,00 EUR
Ihr verbleibender Eigenanteil   = 431,00 EUR

Schon gewusst?

Die Zahnzusatzversicherung Exklusiv (Tarife EZ+EZT) der HanseMerkur wurde von der Stiftung Warentest wiederholt mit „SEHR GUT“ ausgezeichnet.


Häufige Fragen zur HanseMerkur Zahnzusatzversicherung

Gibt es Ausschlusskriterien bei den Leistungen?


Ja. Es werden keine Leistungen übernommen für bereits bekannte oder geplante bzw. begonnene Zahnersatzmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise:

  • bereits erkrankte oder beschädigte Zähne
  • fehlende und noch nicht ersetzte Zähne

Wenn vor dem Versicherungsabschluss bereits versorgte und ersetzte Zähne fertig behandelt und beschwerdefrei sind, dann sind diese Zähne selbstverständlich mitversichert.

Was ist die Bedeutung einer Regelversorgung?


Die Regelversorgung ist eine zweckmäßige und einfache Behandlung nach medizinisch notwendigen Aspekten. Diese legt die Standardmethoden für Zahnersatz fest – ästhetische Gesichtspunkte spielen dabei keine Rolle. Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen der Regelversorgung oder der privatärztlichen Versorgung z.B. höherwertige Materialien. Die Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine Versicherung in Anspruch nehmen?


Sie können 6 Monate nach Ihrem Versicherungsbeginn die Leistungen für Zahnzusatz Exklusiv in Anspruch nehmen. Die Kosten können je nach Form und verwendetem Material abweichen.

Es gelten in den ersten vier Versicherungsjahren folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnexklusiv (Tarife EZ + EZT):

  • Bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis max. 600,00 EUR
  • Bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres bis max. 1.200,00 EUR
  • Bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres bis max. 1.800,00 EUR
  • Bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres bis max. 2.400,00 EUR
  • Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt
Wie reiche ich meine Zahnarztrechnungen ein?


Die Rechnungen und Belege können unkompliziert und schnell mit einem Klick über die RechnungsApp der HanseMerkur eingereicht werden. Sie kann im App Store oder Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden. Weiterer Vorteil: In Ihrem persönlichen Bereich „Rechnungsdetails“ finden Sie alle Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Kann ich die Zahnzusatzversicherung auch als privat Versicherter in Anspruch nehmen?


Nein, leider können wir die Zahnzusatzversicherung nur gesetzlich Versicherten anbieten.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist?


Die Zahnzusatzversicherung wird für mindestens zwei Versicherungsjahre geschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie die Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.